Pflichtberatung nach §37/3

 Pflichtberatung nach §37/3

Bei einem Beratungseinsatz nach § 37.3 handelt es sich um eine Pflicht Pflegeberatung durch einen Pflegedienst, hierbei wird alle 6 Monate bzw. alle 3 Monate ein physischer Termin vor Ort durchgeführt bei dem die pflegebedürftige Person anwesend sein muss. 

Im Idealfall sind auch die Pflegeperson, also die Person die die pflegebedürftige Person versorgt mit anwesend.

Der Beratungseinsatz ist kein Gutachten und somit keine Prüfungssituation,  Sie brauchen nicht nervös sein und können sich fachliche Ratschläge einholen. 

Sie werden über die Möglichen Leistungen der Pflegeversicherung informiert und gerne sind wir hier auch unterstützend tätig für Sie.

Nach dem Beratungseinsatz schickt der Pflegedienst mit Ihrer Zustimmung das Protokoll mit der Abrechnung an Ihre Pflegekasse, Sie müssen nichts tun. 

Sollten Sie einen Nachholtermin haben, befinden Sie sich im Verzug und müssen Ihr Protokoll entweder per Mail im PDF Format, Fax, persönlich in einer Servicestelle Ihrer Krankenkasse oder per Post zu dieser schicken um den Nachweis fristgerecht zu erbringen.

Das Gespräch dauert maximal 45 Minuten.

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie sofort den nächsten, natürlich für Die kostenlosen Termin:

02931 5527 150



Wichtiger Hinweis:
Umgangssprachlich werden oft folgende Bezeichnungen für die Pflichberatung nach §37/3 genutzt:

Pflegeberatung, Beratungsbesuch, Pflichtbesuch, halbjährliche Begutachtung, Pflegeeinsatz, Beratungsgespräch, 37.3er, Pflegegrad Prüfung, Pflegekontrolle, halbjährliche Überprüfung, Nachholtermin, Kontrollbesuch, Beratungsnachweis, Pflegegutachten.